Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Betrieb digitaler Gutscheinsysteme

Bereitstellung und laufende Betreuung für gewerbliche Studios

Stand 4. November 2026 | Version 0.3

Volker Macziejek
Gräulingerstr. 7
40625 Düsseldorf
[email protected]
Telefon 01575-2663071

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Diese Bedingungen ergänzen das individuelle Angebot und die darin enthaltene Leistungsbeschreibung. Bei der Verarbeitung von Daten im Auftrag des Studios kommt eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung hinzu. Über diese Informationsseite wird kein kostenpflichtiger Nutzungsvertrag abgeschlossen.

1 Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Volker Macziejek, Gräulingerstr. 7, 40625 Düsseldorf, nachfolgend Anbieter, und gewerblichen Auftraggebern über die Einrichtung, den Betrieb und die laufende Betreuung eines digitalen Gutscheinsystems unter der Angebotsbezeichnung ThaiMassage Gutschein gegen eine laufende Vergütung.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Diese AGB regeln nicht den Kauf oder die Einlösung eines Massagegutscheins durch Endkunden. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang.

2 Angebot und Vertragsschluss

Die Informationsseite und ihre Demonstrationen stellen das System beispielhaft vor. Eine Kontaktanfrage, die Teilnahme an einer Vorführung oder eine simulierte Zahlung begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.

Vor Vertragsschluss erhält der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung, die Preise und diese AGB in einer speicherbaren Fassung. Bei einer Online-Bestellung gibt der Auftraggeber nach Prüfung seiner Angaben und Betätigung der Schaltfläche „Kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Die automatische Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Zugang; sie ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt erst durch die persönliche Auftragsbestätigung des Anbieters nach Abstimmung der Einrichtung und der erforderlichen Betriebs- und Datenschutzunterlagen zustande. Bei einem individuell übermittelten verbindlichen Angebot kommt der Vertrag durch dessen fristgerechte Annahme zustande, etwa per E-Mail. Enthält eine Erklärung Änderungen, ist darüber zunächst eine Einigung erforderlich.

3 Vereinbarte Leistungen

Der Anbieter stellt dem Auftraggeber das vereinbarte Gutscheinsystem als von ihm betriebenen Onlinedienst bereit und übernimmt dessen technische Betreuung. Funktionen, Gutscheinarten, Gestaltung, Zahlungsanbindungen, App-Nutzung, Anzahl der Studios und Zugänge sowie Einrichtung, Einweisung und gegebenenfalls Datenübernahme werden im Angebot und in der Leistungsbeschreibung festgelegt.

Der Anbieter verantwortet die vereinbarte Hostingumgebung, die Wartung und Sicherheitsupdates des von ihm bereitgestellten Systems sowie die vertraglich festgelegte Datensicherung und Wiederherstellung. Vor Vertragsschluss beschreibt die Leistungsbeschreibung die unterstützten Endgeräte und Systemvoraussetzungen, Supportzeiten und Kontaktwege, Reaktionszeiten, Verfügbarkeit und Wartungsfenster sowie Sicherungsintervalle, Aufbewahrung der Sicherungen und Wiederherstellungsziele. Diese Angaben sind Bestandteil des Angebots; die Demonstration allein begründet keine zusätzlichen Servicezusagen. Gesetzliche Leistungspflichten bleiben unberührt.

Geplante Wartungsarbeiten mit vorhersehbaren Auswirkungen auf die Nutzung werden rechtzeitig angekündigt. Bei Sicherheitsvorfällen können sofortige, angemessene Maßnahmen erforderlich sein; der Anbieter informiert über wesentliche Einschränkungen und bemüht sich um eine möglichst kurze Unterbrechung. Die vereinbarten Leistungsmerkmale und gesetzlichen Rechte bei Störungen gelten auch während Wartungsmaßnahmen.

Änderungen und Zusatzleistungen werden vor ihrer Ausführung einschließlich einer etwaigen zusätzlichen Vergütung vereinbart. Eine Vorführung mit Beispieldaten erweitert den vereinbarten Leistungsumfang nicht.

4 Verhältnis zwischen Studio und Gutscheinkäufern

Der Auftraggeber verkauft seine Gutscheine im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er ist gegenüber seinen Käufern für die angebotenen Massagen, die Erfüllung und Einlösung der Gutscheine sowie für Rückzahlungen, Reklamationen und die erforderlichen Verbraucherinformationen verantwortlich. Der Anbieter schuldet die vereinbarte technische Leistung und übernimmt dadurch nicht die Verpflichtung zur Erbringung einer Massage.

Für dieses Vertragsmodell werden Gutscheinzahlungen auf die eigenen Zahlungs- und Bankkonten des Auftraggebers geleitet. Der Anbieter nimmt keine Gutscheinverkaufserlöse für das Studio entgegen. Bedingungen und Gebühren separat beauftragter Zahlungsdienstleister gelten in deren jeweiligem Vertragsverhältnis.

Auch nach Beendigung des technischen Betreuungs- oder Nutzungsvertrags bleiben die Verpflichtungen des Studios aus bereits verkauften Gutscheinen bestehen. Die weitere Verwaltung offener Gutscheine ist deshalb bei der Übergabe der Daten zu berücksichtigen.

5 Mitwirkung und sichere Nutzung

Der Auftraggeber stellt die für die Einrichtung benötigten Angaben, Preise, Inhalte, Bildrechte und vereinbarten Zugänge bereit und prüft die Darstellung seiner Leistungen vor Freischaltung. Er benennt eine erreichbare Ansprechperson. Er erteilt nur die für die vereinbarte Arbeit erforderlichen Zugriffsrechte.

Der Auftraggeber schützt seine Zugangsdaten, vergibt Mitarbeitenden angemessene Berechtigungen und meldet vermuteten Missbrauch sowie erkennbare Funktionsstörungen unverzüglich. Der Anbieter schützt seinerseits die ihm anvertrauten Zugänge und Daten im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Pflichten. Sicherheitsrelevante Änderungen werden abgestimmt; erforderliche Sofortmaßnahmen zur Abwehr konkreter Gefahren bleiben möglich.

Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. Auswirkungen auf Termine oder zusätzlichen Aufwand werden nachvollziehbar erläutert und erforderliche Änderungen vereinbart. Eine automatische Zusatzvergütung entsteht dadurch nicht.

6 Nutzungsrechte und fremde Dienste

Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer das einfache Recht, den vereinbarten Onlinedienst und die bereitgestellte Studio-App im vertraglich festgelegten Umfang für seine gewerbliche Tätigkeit zu nutzen. Zugelassene Betriebsstätten und Mitarbeitendenzugänge werden im Angebot beschrieben. Die Übertragung des Eigentums an der Software oder eine Übergabe ihres Quellcodes ist damit nicht verbunden. Abweichende ausdrückliche Vereinbarungen sowie zwingende gesetzliche Rechte bleiben möglich. Rechte an den vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten verbleiben bei ihm beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

Soweit für die Leistung fremde Software, Hostingdienste oder sonstige Lizenzen benötigt werden, werden notwendige Fremdverträge, Lizenzbedingungen und zusätzliche Kosten vor Vertragsschluss benannt. Bestehende Rechte aus Open-Source-Lizenzen und zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt. Der Einsatz eines Dienstleisters entbindet den Anbieter nicht von den eigenen vertraglichen Pflichten.

7 Vergütung und Änderungen

Die laufende Vergütung, der Abrechnungszeitraum und die Zahlungsfrist ergeben sich aus dem Angebot. Dort werden auch etwaige einmalige Einrichtungskosten, zusätzlich vereinbarte Leistungen und Fremdkosten ausgewiesen. Das Angebot erläutert die umsatzsteuerliche Behandlung und den zu zahlenden Betrag. Nutzungsabhängige Gebühren oder Mindestumsätze entstehen nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Die Kontaktaufnahme und die Demonstration auf der Informationsseite sind unentgeltlich.

Preise und Leistungsumfang eines bestehenden Vertrags werden nur durch Vereinbarung geändert. Schweigen gilt nicht als Zustimmung zu einer Preis- oder Vertragsänderung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Eine Sperre oder Beendigung setzt die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen voraus; berechtigte Datenherausgabe- und Wechselansprüche bleiben bestehen.

8 Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftraggeber bleibt für die rechtmäßige Verarbeitung der Daten seiner Gutscheinkäufer und Mitarbeitenden verantwortlich. Soweit der Anbieter diese Daten für den Systembetrieb im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie beschreibt insbesondere die Datenarten und Zwecke, technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, Verarbeitungsorte und Unterauftragnehmer, Unterstützungspflichten sowie Rückgabe und Löschung. Diese AGB ersetzen diese Vereinbarung nicht. Die Daten verschiedener Studios werden durch geeignete Zugriffs- und Berechtigungsmaßnahmen voneinander getrennt.

Nicht öffentliche Geschäfts-, Kunden- und Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nur für die vereinbarten Zwecke verwendet. Ausnahmen gelten für rechtmäßig öffentlich bekannte Informationen oder erforderliche Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Pflichten. Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende fort. Die Datenschutzhinweise der Informationsseite beschreiben die dortige Kontaktaufnahme; Informationen für den späteren Gutscheinbetrieb werden für das jeweilige Studio gesondert bereitgestellt.

9 Funktionsstörungen und Mängel

Der Auftraggeber meldet Fehler mit den zur Eingrenzung verfügbaren Informationen, soweit dies zumutbar ist. Der Anbieter prüft die Meldung und erbringt die nach Vertrag und Gesetz geschuldete Fehlerbehebung. Für Mängel, Leistungsstörungen und deren Rechtsfolgen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ist im Angebot eine abnahmefähige Einrichtungs- oder Entwicklungsleistung vereinbart, werden Prüfung und Abnahme mit dem Auftraggeber durchgeführt. Gesetzliche Abnahmevoraussetzungen und Mängelrechte bleiben bestehen. Allein die Benutzung zu einem vereinbarten Test bedeutet keine vorbehaltlose Abnahme.

10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Für eine ausdrücklich übernommene Garantie haftet er nach deren Inhalt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach Datenschutzrecht und dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

11 Laufzeit und Vertragsende

Beginn, Laufzeit und eine vereinbarte ordentliche Kündigungsfrist werden im Angebot festgelegt. Diese AGB begründen keine Mindestlaufzeit und keine automatische Verlängerung. Ohne besondere Vereinbarung gelten die gesetzlichen Beendigungsrechte. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können per E-Mail an [email protected] erklärt werden, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Form erforderlich ist.

Bei Vertragsende ermöglicht der Anbieter die Übergabe der exportierbaren Studio-, Bestell-, Gutschein- und Einlösedaten nach Abschnitt 12. Offene Gutscheine und verbleibende Guthaben werden dabei berücksichtigt. Der Auftraggeber übernimmt die weitere Verwaltung seiner verkauften Gutscheine und erfüllt eigene Aufbewahrungspflichten. Daten werden erst nach Maßgabe der vereinbarten Herausgabe- und Abruffristen, der Auftragsverarbeitungsvereinbarung und der gesetzlichen Vorgaben gelöscht.

12 Datenexport und Anbieterwechsel

Der Auftraggeber kann einen Wechsel zu einem anderen Anbieter eines Dienstes gleicher Art, eine Übertragung auf eigene IT-Infrastruktur oder die Löschung der exportierbaren Daten verlangen. Die Mitteilung ist per E-Mail an [email protected] möglich. Der Anbieter unterstützt die Vorbereitung und Durchführung des Wechsels, stellt die erforderlichen Informationen bereit und arbeitet mit dem Auftraggeber und einem berechtigten übernehmenden Anbieter zusammen.

Vor Vertragsschluss erhält der Auftraggeber eine zu seinem Dienst passende Exportbeschreibung. Diese benennt vollständig die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, insbesondere Studio-Stammdaten, Gutscheinbestände mit Restguthaben, Bestell- und Zahlungsstatus, Einlösebuchungen sowie übertragbare Studioinhalte und Dokumente. Sie beschreibt die tatsächlich bereitgestellten strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Formate, die offenen Schnittstellen und deren Dokumentation sowie technische Beschränkungen. Gesetzlich geschützte interne Daten oder Vermögenswerte des Anbieters, die nicht zu den exportierbaren Daten gehören, werden darin begründet abgegrenzt; die Abgrenzung darf den Wechsel nicht verhindern oder verzögern.

Für Dienste im Anwendungsbereich von Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) beträgt die Ankündigungsfrist für den Wechsel höchstens zwei Monate nach Eingang der Mitteilung. Anschließend erfolgt die Übertragung ohne unangemessene Verzögerung innerhalb eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen. Der Auftraggeber kann diesen Übergangszeitraum einmalig angemessen verlängern. Der Dienst und seine vereinbarten Funktionen werden während des Übergangs unter Beachtung der vereinbarten Sicherheitsmaßnahmen fortgeführt.

Ist die Übertragung technisch nicht innerhalb des regulären Übergangszeitraums möglich, informiert der Anbieter den Auftraggeber innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Wechselmitteilung über die technische Undurchführbarkeit und deren Begründung sowie über den alternativen Übergangszeitraum. Dieser darf nach den gesetzlichen Voraussetzungen sieben Monate nicht überschreiten. Das gesetzliche Recht des Auftraggebers, den Übergangszeitraum für eigene Zwecke einmalig zu verlängern, bleibt bestehen.

Der Vertrag über den betroffenen Dienst endet bei einem Wechsel mit erfolgreichem Abschluss der Übertragung; entscheidet sich der Auftraggeber stattdessen für die Löschung, endet er nach Ablauf der für die Wechselankündigung geltenden Frist. Der Anbieter bestätigt die Beendigung in Textform. Nach Ende des Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte mindestens 30 Kalendertage für den Abruf verfügbar. Danach werden sie nach Maßgabe des vereinbarten Löschverfahrens gelöscht, soweit keine rechtmäßige Aufbewahrung erforderlich ist. Die nach dem Data Act zulässige Ausnahme bei einem ausdrücklich gewählten Löschwunsch wird berücksichtigt.

Für den gesetzlich vorgesehenen Anbieterwechsel und den hierfür erforderlichen Export erhebt der Anbieter keine zusätzlichen Wechsel- oder Datenübertragungsentgelte. Die bis zum Vertragsende vereinbarte laufende Vergütung bleibt geschuldet. Eine pauschale zusätzliche Vertragsstrafe oder Vorfälligkeitsentschädigung wird durch diese AGB nicht begründet. Freiwillige, darüber hinausgehende Leistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung und soweit gesetzlich zulässig berechnet.

Die Rechte nach diesem Abschnitt schränken günstigere vertragliche oder zwingende gesetzliche Rechte nicht ein. Die Exportbeschreibung, das Löschverfahren und die Auftragsverarbeitungsvereinbarung müssen vor Abschluss eines Betriebsvertrags zum tatsächlich bereitgestellten System passen.

13 Schlussbestimmungen

Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Zwingend anwendbare gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Es wird kein von den gesetzlichen Regeln abweichender ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Sollte eine Bestimmung nicht wirksam einbezogen oder unwirksam sein, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine für den Anbieter wirtschaftlich möglichst ähnliche Regelung ersetzt.